Alte Kindersitze - Verbot durch neue Prüfnorm
Mehr Sicherheit: Welcher Kindersitz darf noch verwendet werden?
Autokindersitze, die nur Prüfsiegel 01 oder Prüfsiegel 02 erhalten haben, dürfen seit April 2008 nicht mehr verwendet werden, da sie heutige Standards nicht mehr erfüllen.
Zu erkennen ist die erfüllte Prüfnorm anhand des am Sitz angebrachten Prüfsiegels – ein Aufkleber oder Aufnäher, erkennbar an der Aufschrift „ECE R 44“ und einem großen E, das von einem Kreis eingeschlossen ist. Der in der folgenden Grafik dargestellte Pfeil zeigt die entscheidende Nummer unterhalb des „E“, die Aufschluss über die erfüllte Prüfnorm gibt.

Die Nummer im Beispiel beginnt mit einer „04“, was in diesem Fall das Erfüllen der aktuellen Prüfnorm ECE R 44-04 bestätigt. Die kleine Nummer neben dem „E“ zeigt dabei nur, in welchem EU-Staat die Prüfung durchgeführt wurde.
Kindersitze mit Prüfnummer 01 oder 02 sind mindestens 13 Jahre alt. Damit zeigen sie nicht nur die vermutlichen Gebrauchsspuren, sondern entsprechen vor allem nicht mehr den aktuellen Sicherheitsstandards. Nach § 21 StVO ist das Verwenden dieser Kindersitze jetzt verboten. Das Verwarngeld bei einer Verkehrskontrolle liegt aktuell bei 30 Euro.
Der ADAC weist darauf hin, dass einige Fahrzeughersteller, die in den Rücksitz integrierte Kindersitze der Prüfnorm 01 und 02 angeboten haben, derzeit klären inwieweit dies evtl. doch die Prüfnorm ECE 44-03 oder sogar ECE 44-04 erfüllen. Entsprechende Informationen und Dokumente müssen beim Kundendienst des entsprechenden Herstellers angefragt werden.
Die Prüfnorm 44-03 von 1995 stellt folgende Bedingungen an einen Autokindersitz:
- Erfüllung verschärfter Anforderungen bei Frontcrashs
- Stabiler Schrittgurt bei Modellen mit Hosenträgergurten
- Ausgeprägte, farblich hervorgehobene Gurtführungen, insbesondere für den Beckengurt
Zusätzlich wurde für diese Prüfnorm die Gruppe 0+ (bis 13 kg) mit aufgenommen.
Durch die Prüfnorm ECE R 44-04, die im Jahr 2006 eingeführt wurde, sind die Sitzhersteller nun verpflichtet, die geforderten Qualitäts- und Sicherheitsstandards regelmäßig nachzuweisen.
Fazit
Beim Kauf bzw. der Anschaffung eines Autokindersitzes, sollte also darauf geachtet werden, dass dieser möglichst die Prüfnorm 04, zumindest aber 03 erfüllt.
Zwar ist das Verwenden von einfachen Sitzerhöhern ohne Kopfstützen und Rückenstützen nicht grundsätzlich verboten, da es auch hier Modelle gibt die Prüfnorm 03 und 04 erfüllen. Dennoch rät der ADAC vom diesen ab, da bei einem Seitenaufprall ein Schutz quasi nicht vorhanden ist. Beim Schlafen besteht außerdem die Gefahr, dass das Kind aus dem Gurt fallen könne.
ISOFIX-Kindersitze
Am 26. Februar 2004 wurde die ISOFIX-Norm in die europäischen Prüfnorm ECE-R 44 aufgenommen. Neben den fahrzeugspezifischen Zulassungen können vorwärts gerichtete ISOFIX-Kindersitze der Gruppe 1 für alle Fahrzeuge zugelassen werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Für rückwärts gerichtete ISOFIX-Sitze der Gruppe 0+ und 0+/1 sind weiterhin nur fahrzeugspezifische oder semi-universale Zulassungen möglich.